Selten nur nutze ich dieses Blog um meine persönliche Meinung zu politischen Themen kund zu tun. Manchmal muss es jedoch sein.
August Penz leitet zwei Hotels Innsbrucks, das 4-Sterne Hotel „The Penz“ und das „Sporthotel Penz“. Zudem wird er auf der Internetseite des Tourismusverbandes Innsbruck stolz als „Member of the board TVB Innsbruck u.s. Feriendörfer, Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte“ angepriesen.
Ein Hotelier, der Menschen aus über einem Dutzend Nationen beschäftigt. Zudem ist er Funktionär eines Tourismusverbandes, dessen Einzugsgebiet jährlich über 2 Millionen Nächtigungen und doppelt so viele Tagesbesuche von Menschen aus aller Welt verzeichnet. Dieser August Penz stellt sich nun in den Dienst einer Sache, die mittlerweile mehrfach wegen Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde.
Inzwischen gibt es einige Initiativen und zahlreiche Proteste, um diesen Irrsinn zu stoppen.
Herr Penz, als Bürger der Stadt Innsbruck – Tyrol (Austria) fordere ich Sie hiermit öffentlich auf sofort Ihre Funktion als 1. Obmann – Stellvertreter TVB Innsbruck u.s. Feriendörfer niederzulegen. Ihr völliger Rückzug aus der Politik ist das Einzige das Sie tun sollten, wenn Sie Ihre Heimat wirklich lieben. (Matthias Lechner, Unternehmer aus Innsbruck)
Jene meines Kollegen Matthias Lechner unterstütze ich als Unternehmer (als welcher ich zur Zahlung einer Tourismusabgabe verpflichtet bin), vor allem aber aus moralischen Gründen. Zudem gehe ich noch 2 Schritte weiter.
Herr August Penz,
so gerne ich „The Penz“ in Innsbruck in der Vergangenheit weiterempfohlen habe, so überzeugt bin ich heute, dies in Zukunft keinesfalls mehr zu tun und Fragen betreffend meiner Empfehlung für Ihre Hotels (The Penz, Sporthotel Penz) mit einem Verweis auf diesen Blogeintrag zu beantworten.
Das „5th Floor“ im „The Penz“ steht ab sofort auf meiner Blacklist für Locations, in die ich keinen Fuß mehr setzen werde, und dessen Namen ich nicht mehr nenne, wenn Chinesen, Italiener, Japaner, Franzosen, Engländer, u.v.a. mich in den Straßen Innsbrucks nach einer Bar fragen. Meinen Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten werde ich aktiv empfehlen, es mir gleich zu tun.
Des weiteren werde ich – bis zu dem Tag an dem Sie Ihre Funktion als Vorstand des Tourismusverbandes Innsbruck zurückgelegt haben – keinen einzigen Cent mehr in „Innsbruck und seinen Feriendörfern“ liegen lassen oder investieren, da jedes Unternehmen (egal welcher Branche) bekanntlich gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihre Funktion und Ihr Treiben indirekt finanziell zu unterstützen.
Ihre Meinung und Ihr Kommunikationsstil sind m.E. eines Hoteliers & touristischen Funktionärs unwürdig, menschenverachtend und absolut unakzeptabel.
Mit (gast)freundlichem Gruß,
Hannes Treichl
Verhetzung nach §283 Strafgesetzbuch
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
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… denn Nichts-Sagen bedeutet Wegsehen!
Update 1. April 2012 (kein Aprilscherz!)
Danke für die vielen hundert Shares auf Facebook, Twitter, u.a.! Ein erster Teilerfolg. Aber ob es damit bereits abgetan sein kann? Wohl kaum…