An dieser Stelle habe ich bereits über die Geschäftsidee von my-hammer.at berichtet und meine Bedenken hinsichtlich Qualität, Leistung und der Gefahr der Teufelsspirale Preis dazu geäußert.
Vielleicht um mich vom Gegenteil zu überzeugen (oder auch wegen des Kommentars eines nicht kontaktierbaren Lesers?), erhielt ich von my-hammer heute folgende Einladung:
From: My-Hammer.at [dienstleister@my-hammer.at] Sent: Thursday, August 31, 2006 3:58 PM
To: hannes.treichl@experiences.at
Subject: Anfrage nach MitarbeitSehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen sind bei uns auf www.My-Hammer.at über 200 neue Aufträge aus dem Bereich Handwerk und Dienstleistung als Online-Auktion zur Vergabe eingestellt worden.
My-Hammer.at ist Marktführer bei Handwerks- und Dienstleistungsauktionen in Österreich und sucht zur Umsetzung dieser Aufträge weitere seriöse und zuverlässige Handwerker und Dienstleister.
Schauen Sie doch – falls Sie Freikapazitäten haben – einfach einmal in Ihre Fach-Rubriken unter www.My-Hammer.at – wir würden uns freuen, wenn Ihnen einige dieser Aufträge zusagen.
Alles weitere ist dann ganz einfach: Sie registrieren sich völlig kostenfrei auf My-Hammer.at, kalkulieren den Auftrag und geben Ihr Gebot ab.
So haben Sie gute Chancen neue Aufträge und Kunden ohne jeden Werbeaufwand zu gewinnen.
Wir danken für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Team von www.My-Hammer.at
Meine Antwort auf Ihr Mail, Herr ‚Dienstleister‘:
Herzlichen Dank für Ihre Einladung, kein Interesse!
Ein weiterer Gedanke dazu: Letzte Woche hat mir ein Trainer-Kollege davon erzählt, dass er einen Termin bei der Rundfunkbehörde haben werde. Thema: Eine Klage wegen angeblich unerwünschtem eMail Marketing. Er hatte einem Kunden einen harmlosen Newsletter (der zumindest brauchbare Inhalte hatte!) geschickt. Strafrahmen: Bis zu EUR 37.000.
Gelten Gesetze für unerwünschte eMail-Werbung nur für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen? Verwirrende Gesetzeslage, nicht wahr?!